Garantie
Die gesetzlichen Garantie Bedingungen sind im – Punkt 7 unter Gewährleistung in den AGB der AVL Vertriebsgesellschaft mbH beschrieben.
Die Küchenmöbel unseres deutschen Herstellers werden nach modernsten Erkenntnissen unter ständiger Qualitätskontrolle produziert, deshalb Besteht über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus auf sämtliche Möbelteile eine Gewährleistung entsprechend nachfolgender Bedingungen.
Die Gewährleistungszeit für Möbelteile beträgt 5 Jahre und beginnt mit dem Lieferdatum.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, die innerhalb der oben genannten Frist auftreten und trotz sachgemäßer Behandlung auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.
Wir beseitigen den Mangel durch Nachlieferung oder Nachbesserung der mangelhaften Teile.
Die Gewährleistung besteht nicht für Nachlieferung von ausgelaufenen Programmen.
Durch Nachlieferung bzw... Nachbesserung einzelner Teile wird die Garantie weder verlängert noch eine neue Garantie, insbesondere auch nicht für die nachgelieferten Teile, in Gang gesetzt. Die Montage- und Einbaukosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Von dieser Gewährleistung ausgenommen sind:
- Handelswaren, d.h. von nicht direkt vom Küchenhersteller produziert wurden, wie z. B. die Waren der Zulieferer wie Elektrogeräte, Spülen, Armaturen, etc.. Hier gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren oder die jeweilige Gewährleistung der Hersteller.
- Schäden, die durch unsachgemäße Montage oder Reinigung und Pflege der Küchenmöbel entstehen.